Sonnenkaufhaus Whitepaper
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das Sonnenkaufhaus Whitepaper

Das Sonnenkaufhaus hat ein umfassendes Whitepaper veröffentlicht, das sich mit den neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich Photovoltaik beschäftigt. In diesem Dokument werden die Chancen und Herausforderungen der Solarenergie ausführlich analysiert, um Unternehmen und Privatpersonen eine fundierte Entscheidungsbasis für Investitionen in erneuerbare Energien zu bieten.

Das Whitepaper beleuchtet innovative Technologien, staatliche Förderungen und wirtschaftliche Aspekte der Photovoltaik. Außerdem werden praktikable Lösungen und Best Practices vorgestellt, die den Einsatz von Solartechnologien optimieren und zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen können. Durch die umfassende Betrachtung der Materie wird deutlich, wie wichtig Photovoltaik für die nachhaltige Energiezukunft ist.

Für Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs ist vor allem dieser Zeitplan wichtig:

Zeitlicher Ablauf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

 

Seit 01.01.2024

Neubaugebiete

Bei Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 

65 % erneuerbare Energien nutzen.

Typische Lösungen:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Biomasseheizung
  • Hybridlösungen
  • Solarthermie

2024 bis 30.06.2026

Bestandsgebäude und Baulücken in Städten über 100.000 Einwohner

Während der Übergangsphase dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings gelten bereits Beratungspflichten und zukünftige Anforderungen an erneuerbare Energien.

 

Ab 30.06.2026

Städte über 100.000 Einwohner

Nach Abschluss bzw. Wirksamwerden der kommunalen Wärmeplanung gilt für neu eingebaute Heizungen 

grundsätzlich die 65-%-Regel.

 

Für Freiburg bedeutet das:

  • Freiburg muss die Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen haben.
  • Danach richtet sich die Heizungsstrategie nach dem jeweiligen Quartier.
  • In Fernwärmegebieten gelten andere Möglichkeiten als in Gebieten ohne Wärmenetz. 

Ab 30.06.2028

Kommunen unter 100.000 Einwohner

Für kleinere Städte und Gemeinden greift die 65-%-Regel erst ab Mitte 2028.

Beispiele:

  • Emmendingen
  • Herbolzheim
  • Endingen
  • Kenzingen
  • Lörrach

Wer muss heute sofort handeln?

Nicht betroffen

Wenn die bestehende Heizung funktioniert:

  • keine Austauschpflicht
  • keine Wärmepumpenpflicht
  • keine sofortige Sanierungspflicht

Das GEG zwingt nicht zum Austausch funktionierender Heizungen.

Handlungsbedarf

Wenn:

  • die Heizung irreparabel ausfällt
  • eine umfassende Sanierung geplant wird
  • ein Mehrfamilienhaus modernisiert wird
  • ein Eigentümerwechsel ansteht
  • Fördermittel genutzt werden sollen

Weitere wichtige Fristen

Beim Einbau neuer Gasheizungen

Wer heute noch eine Gasheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Energien berücksichtigen:

Jahr

Anteil erneuerbarer Energien

2029    15 %

2035    30 %

2040    60 %

2045  100 % klimaneutrale Wärmeversorgung

 

Was bedeutet das für WEGs und Hausverwaltungen?

 

2026–2030

Fast jede WEG wird sich beschäftigen mit:

  • Heizungsstrategie
  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Photovoltaik
  • Mieterstrom
  • Ladeinfrastruktur
  • energetischer Sanierung
  • Fördermitteln

 

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