3.3 Photovoltaik Dachvollbelegung
Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die möglichst groß dimensioniert werden. Die Kriterien für die Mindestanforderungen sind in Anlehnung an die Berechnung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes definiert. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
Gefördert werden:
Bonuszahlungen gibt es für:
Für die Erstellung eines Photovoltaik-Gründachs erhalten Sie darüber hinaus noch eine Förderung des Gründachs durch das Förderprogramm „GebäudeGrün hoch3“ (weitere Infos dazu unter: www.freiburg.de/gg3).
Zuschusshöhe
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro. Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.
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