Das wichtigste zum neuen Gebäudeenrgiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine entscheidende Rolle für die Energiewende in Deutschland, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Es fördert die Integration erneuerbarer Energien in Neubauten sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass ein bestimmter Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen, wie beispielsweise Solarenergie, gedeckt wird. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen, sondern auch zu einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Darüber hinaus bietet das GEG attraktive Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen, wie beispielsweise Förderungen und steuerliche Vorteile. Eigentümer von Wohngebäuden werden ermutigt, diese Technologien zu nutzen, um ihren Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen. Somit trägt das Gebäudeenergiegesetz maßgeblich zur Förderung der Photovoltaik bei und unterstützt die Ziele einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland.
Das wichtigste aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf einem Blick
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs ist vor allem dieser Zeitplan wichtig:
Zeitlicher Ablauf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Seit 01.01.2024
Neubaugebiete
Bei Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens
65 % erneuerbare Energien nutzen.
Typische Lösungen:
- Wärmepumpe
- Fernwärme
- Biomasseheizung
- Hybridlösungen
- Solarthermie
2024 bis 30.06.2026
Bestandsgebäude und Baulücken in Städten über 100.000 Einwohner
Während der Übergangsphase dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings gelten bereits Beratungspflichten und zukünftige Anforderungen an erneuerbare Energien.
Ab 30.06.2026
Städte über 100.000 Einwohner
Nach Abschluss bzw. Wirksamwerden der kommunalen Wärmeplanung gilt für neu eingebaute Heizungen
grundsätzlich die 65-%-Regel.
Für Freiburg bedeutet das:
- Freiburg muss die Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen haben.
- Danach richtet sich die Heizungsstrategie nach dem jeweiligen Quartier.
- In Fernwärmegebieten gelten andere Möglichkeiten als in Gebieten ohne Wärmenetz.
Ab 30.06.2028
Kommunen unter 100.000 Einwohner
Für kleinere Städte und Gemeinden greift die 65-%-Regel erst ab Mitte 2028.
Beispiele:
- Emmendingen
- Herbolzheim
- Endingen
- Kenzingen
- Lörrach
Wer muss heute sofort handeln?
Nicht betroffen
Wenn die bestehende Heizung funktioniert:
- keine Austauschpflicht
- keine Wärmepumpenpflicht
- keine sofortige Sanierungspflicht
Das GEG zwingt nicht zum Austausch funktionierender Heizungen.
Handlungsbedarf
Wenn:
- die Heizung irreparabel ausfällt
- eine umfassende Sanierung geplant wird
- ein Mehrfamilienhaus modernisiert wird
- ein Eigentümerwechsel ansteht
- Fördermittel genutzt werden sollen
Weitere wichtige Fristen
Beim Einbau neuer Gasheizungen
Wer heute noch eine Gasheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Energien berücksichtigen:
Jahr
Anteil erneuerbarer Energien
2029 15 %
2035 30 %
2040 60 %
2045 100 % klimaneutrale Wärmeversorgung
Was bedeutet das für WEGs und Hausverwaltungen?
2026–2030
Fast jede WEG wird sich beschäftigen mit:
- Heizungsstrategie
- Wärmepumpe
- Fernwärme
- Photovoltaik
- Mieterstrom
- Ladeinfrastruktur
- energetischer Sanierung
- Fördermitteln



