Gebäude Energiegesetz FAQ
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das wichtigste zum neuen Gebäudeenrgiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine entscheidende Rolle für die Energiewende in Deutschland, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Es fördert die Integration erneuerbarer Energien in Neubauten sowie bei der Sanierung bestehender Gebäude. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass ein bestimmter Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen, wie beispielsweise Solarenergie, gedeckt wird. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen, sondern auch zu einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Darüber hinaus bietet das GEG attraktive Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen, wie beispielsweise Förderungen und steuerliche Vorteile. Eigentümer von Wohngebäuden werden ermutigt, diese Technologien zu nutzen, um ihren Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen. Somit trägt das Gebäudeenergiegesetz maßgeblich zur Förderung der Photovoltaik bei und unterstützt die Ziele einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland.

Das wichtigste aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf einem Blick

 

 

 

 

Für Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs ist vor allem dieser Zeitplan wichtig:

Zeitlicher Ablauf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

 

Seit 01.01.2024

Neubaugebiete

Bei Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 

65 % erneuerbare Energien nutzen.

Typische Lösungen:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Biomasseheizung
  • Hybridlösungen
  • Solarthermie

2024 bis 30.06.2026

Bestandsgebäude und Baulücken in Städten über 100.000 Einwohner

Während der Übergangsphase dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings gelten bereits Beratungspflichten und zukünftige Anforderungen an erneuerbare Energien.

 

Ab 30.06.2026

Städte über 100.000 Einwohner

Nach Abschluss bzw. Wirksamwerden der kommunalen Wärmeplanung gilt für neu eingebaute Heizungen 

grundsätzlich die 65-%-Regel.

 

Für Freiburg bedeutet das:

  • Freiburg muss die Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen haben.
  • Danach richtet sich die Heizungsstrategie nach dem jeweiligen Quartier.
  • In Fernwärmegebieten gelten andere Möglichkeiten als in Gebieten ohne Wärmenetz. 

Ab 30.06.2028

Kommunen unter 100.000 Einwohner

Für kleinere Städte und Gemeinden greift die 65-%-Regel erst ab Mitte 2028.

Beispiele:

  • Emmendingen
  • Herbolzheim
  • Endingen
  • Kenzingen
  • Lörrach

Wer muss heute sofort handeln?

Nicht betroffen

Wenn die bestehende Heizung funktioniert:

  • keine Austauschpflicht
  • keine Wärmepumpenpflicht
  • keine sofortige Sanierungspflicht

Das GEG zwingt nicht zum Austausch funktionierender Heizungen.

Handlungsbedarf

Wenn:

  • die Heizung irreparabel ausfällt
  • eine umfassende Sanierung geplant wird
  • ein Mehrfamilienhaus modernisiert wird
  • ein Eigentümerwechsel ansteht
  • Fördermittel genutzt werden sollen

Weitere wichtige Fristen

Beim Einbau neuer Gasheizungen

Wer heute noch eine Gasheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Energien berücksichtigen:

Jahr

Anteil erneuerbarer Energien

2029    15 %

2035    30 %

2040    60 %

2045  100 % klimaneutrale Wärmeversorgung

 

Was bedeutet das für WEGs und Hausverwaltungen?

 

2026–2030

Fast jede WEG wird sich beschäftigen mit:

  • Heizungsstrategie
  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Photovoltaik
  • Mieterstrom
  • Ladeinfrastruktur
  • energetischer Sanierung
  • Fördermitteln

 

Modernes Gebäude mit Solaranlage und nachhaltigen Energiehinweisen auf einem Plakat.
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