KfW-Förderung Photovoltaik und E-Mobilität

Alle Infos zur neuen KfW-Förderung Photovoltaik 
„Solarstrom für Elektroautos 442“
 

Seit September 2023 fördert die Bundesregierung die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher und Wallbox. 

Die Sektorenkopplung rückt in den Fokus – ein zusätzlicher Bonus für ein installiertes Energiemanagementsystem soll weitere Anreize schaffen, den Eigenverbrauch zu erhöhen.

Was wird gefördert?

Seit dem 26.09.2023 fördert die KfW mit der Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombi mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher.

Welche Maßnahmen sind bei der neuen KfW-Förderung "442" förderfähig?

  1. Der Kauf einer neuen PV-Anlage (mind. 5 kWp)
  2. Der Kauf eines neuen Batteriespeichers (mind. 5 kWh)
  3. Der Kauf einer neuen Ladestation (mind. 11 kW)
  4. Der Einbau und Anschluss der gesamten Photovoltaik-Anlage (inkl. aller Installationsarbeiten)
  5. Ein Energiemanagement-System

Welche Voraussetzungen gibt es für die KfW-Förderung Photovoltaik und E-Mobilität?

Damit Hauseigentümer*innen von der Photovoltaik-Förderung mit E-Mobilität profitieren, muss beim Kauf und der Installation Folgendes beachtet werden:

  • Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher müssen fabrikneu sein und zusammen bestellt werden./li>
  • Antragssteller*innen müssen ein eigenen E-Autos besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt haben (Eigentum oder Leasing).
  • Das Wohngebäude muss vom Antragssteller*in selbst besitzt und genutzt werden.
  • Der PV-Strom muss vorrangig zum Laden des E-Fahrzeugs verwendet werden.
  • Die Ein- und Umbaumaßnahmen muss ein Fachunternehmen ausführen.

Für wen gilt die Förderung „442“?

Die KfW-Förderung Photovoltaik „Solarstrom für Elektroautos 442“ gilt für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und dieses auch selbst bewohnen. Außerdem müssen sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben. Leasing-Fahrzeuge zählen auch dazu.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bundesregierung gibt bis zu 9.600 € Zuschuss auf eine PV-Anlage mit mindestens 5 kW in Kombi mit einer mindestens 11 kW Ladestation und einem Stromspeicher mit mind. 5 kWh Leistung.

Der Investitionszuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem liegt bei bis zu 10.200 €. Dafür ist ein eingebundenes Energiemanagementsystem nötig.

Download Merkblatt der KFW-Bank zur Förderung

 

KfW-Beispiel zur Berechnung des Zuschusses über das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos 442“ 

Ein Besitzer*in eines E-Autos möchte sich zu Hause eine Ladestation/Wallbox installieren. Zusätzlich will er eine PV-Anlage und einen PV-Speicher anschaffen. Die Investitionskosten lieben bei 32.000 €.

Bevor er die drei Komponenten bestellt, beantragt er den Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ (442) bei der KfW. Dabei kann er mit einer Förderung von 8.000 € rechnen, sodass sein Eigenanteil nur noch 24.000 € beträgt. Und sobald alles in Betrieb ist, fährt er mit selbsterzeugtem Strom günstig und klimafreundlich. Eine Win-Win-Situation.

Nähere Informationen auf der Webseite der KFW

 

 

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